Alles zum Antrag

Erfahren Sie hier, wer die Pflegebox beantragen kann und wie der Prozess abläuft.

Wer hat Anspruch?

Ihr gesetzlicher Anspruch (§ 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 2 SGB XI) berechtigt Sie zu Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse  übernehmen wir für Sie.

Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel besteht, wenn:

  • Pflegegrad

    Anerkannter Pflegegrad 1-5?
    Dann können Sie Pflegehilfsmittel beantragen.
  • Häusliches Umfeld

    Sie leben zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.

  • Pflegende Angehörige

    Sie erhalten Hilfe von einer Privatperson – etwa einem Familienmitglied, einer Freundin oder einem Nachbarn.

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  • Produkte auswählen

    Stellen Sie Ihre persönliche Box online zusammen und sehen Sie sofort, wie viele Artikel hineinpassen.

  • Daten eingeben

    Tragen Sie die Kontaktdaten und Versichertennummer ins Formular ein. Halten Sie dafür am besten die Gesundheitskarte der berechtigten Person bereit.

  • Unterschreiben & absenden

    Unterschreiben Sie den Antrag im Anschluss einfach digital, kein Drucker notwendig.

  • Lieferung erhalten

    Nach Genehmigung durch die Pflegekasse schicken wir Ihnen den PflegeFlieger regelmäßig nach Hause

Wir behandeln Ihre Daten selbstverständlich streng vertraulich und DSGVO-konform.
Sollte Ihr Antrag nicht oder nur teilweise genehmigt werden, kontaktieren wir Sie und besprechen das weitere Vorgehen. Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln, helfen wir Ihnen, den Wechsel ohne Mehrkosten zu gestalten. Wir senden Ihnen nichts ungefragt kostenpflichtig zu.

Ihre Produkte und den Lieferrhythmus können Sie jederzeit flexibel anpassen.

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Kostenlos Informationen per Post anfordern

Gerne senden wir Ihnen unverbindlich alle wichtigen Informationen per Post zu. Im Brief enthalten ist außerdem ein kostenloser Rückumschlag, mit dem Sie uns bei Interesse den ausgefüllten Antrag bequem zurücksenden können.