Wann habe ich Anspruch auf eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln für 42 Euro im Monat?
Wer einen Pflegegrad besitzt und zu Hause gepflegt wird, kann monatlich kostenfrei Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro beziehen – und das ganz unkompliziert per sogenannter Pflegebox. Diese enthält wichtige Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Mundschutz und wird direkt nach Hause geliefert. Doch wer hat genau Anspruch auf diese Leistung? In diesem Artikel erfährst du, wann und unter welchen Voraussetzungen du eine Pflegebox erhalten kannst.
Gesetzliche Grundlage
Die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel ist im § 40 SGB XI geregelt. Die Pflegeversicherung übernimmt monatlich bis zu 42 Euro, ohne dass ein Eigenanteil gezahlt werden muss.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Damit du die Pflegehilfsmittel über eine Pflegebox beziehen kannst, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
✅ 1. Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
Du oder die pflegebedürftige Person, für die du sorgst, muss einen gültigen Pflegegrad haben. Die Pflegekasse hat den Pflegegrad offiziell anerkannt.
✅ 2. Die Pflege erfolgt zu Hause
Der Anspruch gilt nur bei häuslicher Pflege. Die pflegebedürftige Person lebt also in der eigenen Wohnung, im Haus oder bei Angehörigen – nicht in einem Pflegeheim.
✅ 3. Eine private Pflegeperson ist beteiligt
Die Pflege wird ganz oder teilweise durch eine Angehörige, einen Freund oder eine andere nicht professionelle Pflegeperson übernommen – auch wenn zusätzlich ein Pflegedienst tätig ist.
❌ Kein Anspruch besteht:
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Bei ausschließlicher stationärer Pflege (Pflegeheim)
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Wenn kein anerkannter Pflegegrad vorliegt
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Wenn die Pflege rein durch einen Pflegedienst erfolgt und keine private Pflegeperson beteiligt ist
Wie lange habe ich Anspruch auf die Pflegebox?
Der Anspruch besteht so lange, wie die Voraussetzungen erfüllt sind, also:
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Ein Pflegegrad anerkannt ist
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Die Pflege zu Hause stattfindet
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Eine private Pflegeperson mitwirkt
Sollte sich daran etwas ändern (z. B. Umzug ins Pflegeheim), erlischt der Anspruch. Eine erneute Prüfung durch die Pflegekasse kann ebenfalls Veränderungen mit sich bringen.
Wie beantrage ich die Pflegebox?
Hier geht es zum Antrag!